ONLINE-KURS:

KLAUSURTECHNIK UND -TAKTIK

FÜR ERFOLG IM ERSTEN STAATSEXAMEN

Erfahre in der online abgehaltenen Live-Veranstaltung, worauf es für eine erfolgreiche Klausur im Ersten Staatsexamen wirklich ankommt und wie Du typische Fehler vermeidest. Prägnant und konkret mit zahlreichen Beispielen aus aktuellen bayerischen Originalexamensklausuren.

KURSKONZEPT

„Mangelhafte Schwerpunktsetzung“, „relevante Rechtsfragen / Probleme nicht gesehen“, „Prüfung zu oberflächlich“ oder aber „Unproblematisches zu breit“, „Sachverhaltsangaben nicht vollständig verwertet“ und „Gutachtenstil nicht eingehalten“ sind die typischen Rügen, die sich in den Bewertungen zahlloser Examensklausuren finden und die erheblichen Punktabzug zur Folge haben.

Doch wie erkenne ich als Examenskandidat, welche die besagten  „relevanten Rechtsfragen“ und „Probleme“ des Falles sind? Woher weiß ich, welche Prüfungspunkte knapper und welche ausführlich mit Tiefgang abgehandelt werden müssen, damit mir der Korrektor eine „gelungene Schwerpunktsetzung“ bescheinigt? Woher weiß ich, welche Sachverhaltsangaben in welcher Weise verarbeitet gehören, und welche typischen Muster gibt es in Examensklausuren, die mir Rückschlüsse auf die vom Klausurersteller erwarteten Ausführungen zulassen?

Das sind legitime Fragen, die jedoch zu selten gestellt werden und auf die es noch viel seltener fundierte und qualifizierte Antworten gibt, die einen echten Mehrwert für die Bearbeitung der nächsten Klausur bringen. Die meisten Kandidaten investieren bei ihrer Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen sehr viel Zeit und Aufwand in die Aneignung der erforderlichen Rechtskenntnisse – und haben dabei auch überwiegend Erfolg! Dennoch bleiben die Examensergebnisse häufig hinter den Erwartungen vieler Kandidaten zurück. Noch schlimmer ist allerdings: Ebenso häufig spiegeln sie auch die tatsächlichen juristischen Fähigkeiten der Kandidaten nicht zutreffend wider. Wieso ist das so? Ich meine: Die meisten Kandidaten kennen schon gar nicht die generellen Anforderungen an eine gelungene Examensklausur und vermögen auch in den konkreten Prüfungen nicht zu erkennen, was die Korrektoren für eine gute Bewertung der Klausur wirklich von ihnen hören möchten.

Auf vielfachen Wunsch meiner Kursteilnehmer und weil es, soweit ersichtlich, dafür bislang kein adäquates Angebot gibt, habe ich die Veranstaltung „Klausurtechnik und -taktik für Erfolg im Ersten Staatsexamen“ konzipiert, um aufzuzeigen, worauf es in einer (zivilrechtlichen) Examensklausur (in Bayern) ankommt, wie man es in der Prüfung erkennt und mit welchen Techniken die Ausarbeitung gelingt. Mit zahlreichen Veranschaulichungen an Originalexamensklausuren aus den jüngsten Terminen.

Alessandro Coschignano

  • Doktorand, Rechtsanwalt und Dozent in München
  • Zweistellig im bayerischen Staatsexamen
  • Jahrelange Erfahrung in der Ausbildung von Juristen als Dozent (Repetitorium Kern) und iRv Einzelunterricht
  • Analyse hunderter Originalexamensklausuren und ihrer Bewertungen
  • Erfolgreiche Vertretung von Examenskandidaten in verwaltungsinternen und gerichtlichen Prüfungsanfechtungsverfahren (etwa Prozessvertretung im einzigen erfolgreichen Klageverfahren gegen einen EJS-Prüfungsbescheid im Jahr 2019)

KURSINFORMATIONEN

TERMIN

Samstag, 18.02.2023,
und
Sonntag, 19.02.2023,
jeweils 9:30 - 13:00 Uhr

PREIS

Teilnahmegebühr:
79,00 €


ABLAUF

Online-Veranstaltung (live) über Zoom
(siehe www.zoom.us)

KURSINHALT

Die Bewertung einer Examensklausur hängt davon ab, inwieweit der Kandidat mit seinen Ausführungen die Erwartungen des Aufgabenstellers und der Korrektoren erfüllt. Viel zu häufig wird im Examen jedoch einfach „darauf losgeschrieben“, ohne sich vorher bewusst zu machen, was eigentlich von einem erwartet wird und welche diejenigen Aspekte sind, die im Vordergrund von Aufgabenstellung und Leistungsbewertung stehen. Neben häufig wenig stringenten und prägnanten Ausführung droht damit auch eine falsche Schwerpunktsetzung und letztlich eine falsche Zeiteinteilung mit der Folge, dass die Arbeit oftmals nicht (richtig) fertiggestellt wird.

Im ersten Teil werden daher zunächst die generellen Erwartungen an eine gelungene Examensklausur aufgezeigt und es wird die Vorgehensweise eines Korrektors bei der Bewertung der Klausur nachvollzogen, vielfach anhand konkreter Beispiele aus aktuellen Originalexamensklausuren. Denn (nicht nur im Examen) gilt: Die an mich gestellte Erwartungen kann ich nur dann erfüllen, wenn ich sie kenne.

Im Ersten Staatsexamen liegt der Schwerpunkt auf der reinen Rechtsanwendung. Dazu wird den Kandidaten (anders als etwa im Zweiten Juristischen Staatsexamen) ein feststehender Sachverhalt unterbreitet. Doch aus diesem Aufgabentext lässt sich sehr viel mehr herauslesen als nur die Tatsachen, die für die Subsumtion benötigt werden.

Im zweiten Teil geht es daher um die Techniken, mit deren Hilfe man dem Sachverhalt diese zusätzlichen Informationen für die Examensklausur entnehmen kann und welchen Mehrwert diese Informationen für die Klausurbearbeitung liefern.

Überzeugende Rechtsanwendung, Problembewusstsein, Schwerpunktsetzung, Darstellung und das vollständige Bearbeiten der Aufgabe sind die fünf wesentlichen Kriterien, nach denen Korrektoren die Leistung der Examenskandidaten typischerweise bewerten.

Im dritten Teil wird jede dieser Anforderungen ausführlich behandelt werden. Wir werden sehen, dass sich die Rechtsanwendung mit Sachverhaltsbezug keineswegs auf die „Subsumtion unter Begriffe“ beschränkt. Denn in den meisten Fällen geht es gar nicht um eine Subsumtion im eigentlichen Sinne, was dem ein oder anderen – mehr oder weniger bewusst – bei der Bearbeitung einer Klausur wahrscheinlich schon einmal aufgefallen ist: Man findet die zu prüfende Norm, kennt vielleicht sogar die „Definition“ des Tatbestandsmerkmals und ist dennoch nicht zur Lösung in der Lage. Man bleibt „hängen“ und kommt nicht weiter. Man stelle sich etwa vor, ein junger Mann veranstaltet im Sommer eine Grillparty für Freunde in seinem Garten. Zum „Grillmeister“ ernennt er einen anwesenden alten Freund, der sich daraufhin wie geheißen an den Grill begibt. Er weiß nicht mit dem vom Gastgeber zur Verfügung gestellten Spirtus umzugehen und verursacht eine Stichflamme, durch die ein weiterer Gast verletzt wird. Haftet der Gastgeber aus § 831 I BGB? Warum wäre es ganz einfach, wenn es um die Haftung des Arbeitgebers wegen eines Delikts seines Arbeitnehmers ginge, der ohne Zweifel Verrichtungsgehilfe ist, und wieso bereitet die Lösung von Fällen wie des eben Geschilderten Schwierigkeiten? Welche ist die richtige Technik, damit in der Klausur umzugehen?

Mit diesen und vielen weiteren Fragen wie etwa „wie erkenne ich die Probleme des Falles und wie stelle ich sie ansprechend dar?“ oder „wann müssen meine Rechtsausführungen ‚richtig‘ und wann lediglich ‚vertretbar‘ sein?“ werden wir uns ausführlich beschäftigen.

Im vierten Teil geht es um Empfehlungen zum konkreten Vorgehen in der Examensklausur und zur Zeiteinteilung. Denn nur wer die Examensklausur von der ersten Minute an nach fest einstudierten Arbeitsabläufen und Techniken abarbeitet, wird in der Lage sein, innerhalb der – gemessen am Aufgabenumfang (gerade in Bayern!) extrem knapp bemessenen – Bearbeitungszeit seinen Korrektoren eine wirklich umfassende und gelungene Lösung zu präsentieren.

Abschließend werden im fünften Teil nochmals die wesentlichen Handlungsempfehlungen für eine gute Klausur und die typischen Fehler zusammengefasst, die es zu vermeiden gilt.

ANMELDUNG

Eine Anmeldung zur Veranstaltung am 18. und 19.02.2023 ist nicht mehr möglich. Sofern Du über künftige Veranstaltungen informiert werden möchtest, trage Dich gerne hier ein:

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